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Gewinnen Sie einen Hausputz

PC-Kurse für Senioren an der Volkshochschule

Schnupperkurse rund um PC und Internet: Die vhs in Kooperation mit der AWO im Begegnungszentrum führt mit dieser Vortragsreihe in wichtige Themen rund um das Internet und den PC ein.
Als Rentner bezahlen Sie für diese Kooperatiomsveranstaltung nur 12,00 EUR.
Was meint eigentlich: Betriebssysten, Windows, Office, Word, Excel, Web-Mail, Browser, Social Networks, Facebook, Twitter, Suchmaschine, Google, Chatten usw. Hier wird es Ihnen direkt an einem PC erklärt.

Seniorenbetreuung aus Ost-Europa

Das Thema Seniorenbetreuung ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Leider kommen die meisten allein wohnenden Senioren an diesem schwierigen Wendepunkt im Leben nicht vorbei. Die Treppen werden zum Hindernis, die tägliche Körperpflege wird zu einer Tortur. Es kann mit kleinen Umbauten oder unterstützende Massnahmen wie z.B (Treppenlift) Abhilfe geschaffen werden. Doch auf lange Sicht stellt sich die Frage: Seniorenheim oder Seniorenbetreuung zu Hause. Da eine Unterbringung in einem Pflegeheim relativ kostspielig ist nehmen viele Hilfebedürftige nun eine Seniorenbetreuung aus Osteuropa in Anspruch.
Diese ist meist nur ein drittel so teuer wie eine Unterbringung im Heim. Den Senioren bleibt auch diese enorme Umstellung in einem komplett neuen Umfeld zu wohnen erspart. Für viele bietet die 24h Seniorenbetreuung eine gute Alternative zum Heim.
Natürlich ist auch dies eine große Umstellung für die Betroffenen; aber oft entwickeln sich durch diese Konstellationen sogar richtige Freundschaften zwischen Betreuuern und Betreuten und es entwickelt sich ein ganz neuer Lebensstandard. Informationen zur Seniorenbetreuung aus Osteuropa finden Sie z.B unter www.24h-seniorenbetreuung.com und unter anderen Blogs zu diesem Thema.

Freiwillige Umzugshelfer müssen für Schäden nicht zahlen

Freunde und Bekannte, die kostenlos mit beim Umzug helfen, müssen für Schäden nicht aufkommen. Das trifft nach einem Urteil des Amtsgerichts Plettenberg auch dann zu, wenn dieser Haftungsausschluss vorher nicht extra vereinbart wurde.
In dem Fall hatte sich der Bekannte einer Frau für deren Umzug bei seinem Arbeitgeber einen Lkw ausgeliehen. Beim Abladen stellten er und seine fünf Mithelfer die Schrankbretter am Fahrzeug ab, und zwar an der zur Fahrbahn hin gelegenen Längsseite. Sie fielen genau in dem Augenblick um, als ein Pkw-Fahrer mit seinem Auto im Schritttempo vorbeifuhr. Die Versicherung der Frau beglich den Schaden des Autofahrers in Höhe von 3216,09 Euro, wollte das Geld jetzt aber zu 50 Prozent von den eigentlichen Verursachern zurückhaben, den Helfern, die die Bretter unachtsam hingestellt hatten. Das käme gar nicht in Frage, entschied der Richter unter Berufung auf den Haftungsausschluss.
“Hilfeleistungen aufgrund reiner Gefälligkeit wären künftighin nicht mehr möglich, wenn jeder Helfer die möglicherweise entstehenden Schäden schon bei einfacher Fahrlässigkeit ersetzen müsste”, so Rechtsanwalt Leopold. Hätte sich dagegen der Pkw-Besitzer direkt an die schuldhaften Umzugshelfer gewandt, wäre ein anderes Urteil zu erwarten gewesen. (AZ: 1 C 345/05)

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